Was sind Minibonds?
Die so genannten Minibonds wurden durch das “Decreto Sviluppo 2012“ eingeführt. Es handelt sich um Unternehmensanleihen, also Schuldtitel, die von Unternehmen ausgegeben werden und dafür im Gegenzug Liquidität erhalten.
Wie alle Anleihen haben Minibonds eine bestimmte Laufzeit und einen meist festen Zinssatz, dessen Zahlung als Kupon halbjährlich oder jährlich erfolgt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Unternehmensanleihen, können Minibonds auch von kleinen und mittelgroßen Unternehmen ausgegeben werden, ohne dass sie die traditionelle Vermittlungstätigkeit der Banken benötigen.
Die Dokumentationspflichten, wie zum Beispiel der Informationsprospekt, sind geringer im Vergleich zu traditionellen Unternehmensanleihen. Minibonds können sowohl von AGs als auch von GmbHs die einem Mindestumsatz von € 2.000.000 aufweisen und deren Jahresabschluss seit mindestens einem Jahrdurch einen Abschlussprüfer geprüft wird.
Minibonds können auch an der Börse gelistet werden. Dafür gibt es ein spezielles Segment der italienischen Börse, der sogenannte “Extramot PRO”, wo diese Titel notiert sind. Im Falle von nicht börsennotierten Minibonds werden die Verhältnisse direkt zwischen dem Fonds, dem Zeichner (Käufer) der Titel, und dem Emittenten geregelt.